Riester Rente - Allgemeine Infomationen

Die Rente ist eine 2002 eingeführte private Altersvorsorge. Sie soll neben der gesetzlichen Rente zusätzlich den Lebensabend vor Altersarmut absichern. Entwickelt wurde die Rente vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester. Seit der Einführung im Jahr 2002 gab es in den darauffolgenden Jahren diverse Änderungen bei der Rente. So kann seit 2006 das angesparte Kapital in der Rente auch zur Finanzierung von einem Eigenheim dienen. Seit 2006 gibt es daher das Nebenprodukt Wohnriester. Die Besonderheit hierbei ist das dass Kapital incl. der Förderungen zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden kann. Hierbei sollte man aber die Bedingungen beachten. So muss zum Beispiel das entnommene Kapital aus der Rente in einem festgelegten Zeitraum wieder einbezahlt sein. Als weiteres ist diese Rente vom Versicherungsnehmer nicht übertragbar oder pfändbar. Ausbezahlt wird die Riester Rente mit Beginn der Rente in monatlichen Beträgen. Zusätzlich kann man eine bestimmte Teilsumme auch auf einmal sich auszahlen lassen.

Riester Rente - Die Voraussetzungen

Diese Rente kann nicht von jeder Person abgeschlossen werden. Vornehmlich richtet sich die Rente an Arbeitnehmer oder Selbstständige die eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben bzw. freiwillig sozialversichert sind. Auch Personen die Sozialleistungen vom Staat beziehen können eine Riester Rentenversicherung abschließen. Personengruppen wie Selbständige ohne freiwillige Sozialversicherung oder Beamte können keine Riester Rente abschließen. Sie müssen sich nach wie vor privat um eine zusätzliche Absicherung oder generelle Altersabsicherung kümmern.

Riester Rente - Die Förderungen vom Staat

Vom Staat wird die Riester Rente entsprechend gefördert. Die höhe der Förderung wird unter anderem am Familienstand vom Versicherungsnehmer bestimmt. Sind Kinder vorhanden fällt die Förderung der Rente entsprechend größer aus. Will man die Förderungen vom Staat haben muss man diese separat beantragen. Oftmals übernimmt dies auch der Versicherungsanbieter bei dem man diese Rente abgeschlossen hat. Beachtet man die Zeiten für die Inanspruchnahme der Förderungen nicht hat man nachträglich keinen Anspruch mehr auf die Förderungen vom Staat.