Riester Rente - Allgemeine Infomationen
Die Rente ist eine 2002 eingeführte private Altersvorsorge. Sie soll
neben der gesetzlichen Rente zusätzlich den Lebensabend vor Altersarmut
absichern. Entwickelt wurde die Rente vom ehemaligen
Bundesarbeitsminister Walter Riester. Seit der Einführung im Jahr 2002 gab es in
den darauffolgenden Jahren diverse Änderungen bei der Rente. So kann
seit 2006 das angesparte Kapital in der Rente auch zur Finanzierung von
einem Eigenheim dienen. Seit 2006 gibt es daher das Nebenprodukt Wohnriester.
Die Besonderheit hierbei ist das dass Kapital incl. der Förderungen zur
Finanzierung einer Immobilie verwendet werden kann. Hierbei sollte man aber die
Bedingungen beachten. So muss zum Beispiel das entnommene Kapital aus der Rente in einem festgelegten Zeitraum wieder einbezahlt sein.
Als weiteres ist diese Rente vom Versicherungsnehmer nicht übertragbar
oder pfändbar.
Ausbezahlt wird die Riester Rente mit Beginn der Rente in monatlichen Beträgen.
Zusätzlich kann man eine bestimmte Teilsumme auch auf einmal sich auszahlen
lassen.
Riester Rente - Die Voraussetzungen
Diese Rente kann nicht von jeder Person abgeschlossen werden. Vornehmlich
richtet sich die Rente an Arbeitnehmer oder Selbstständige die eine
sozialversicherungspflichtige Arbeit haben bzw. freiwillig sozialversichert
sind. Auch Personen die Sozialleistungen vom Staat beziehen können eine Riester
Rentenversicherung abschließen. Personengruppen wie Selbständige ohne
freiwillige Sozialversicherung oder Beamte können keine
Riester Rente
abschließen. Sie müssen sich nach wie vor privat um eine zusätzliche Absicherung
oder generelle Altersabsicherung kümmern.
Riester Rente - Die Förderungen vom Staat
Vom Staat wird die Riester Rente entsprechend gefördert. Die höhe der Förderung
wird unter anderem am Familienstand vom Versicherungsnehmer bestimmt. Sind
Kinder vorhanden fällt die Förderung der Rente entsprechend größer aus.
Will man die Förderungen vom Staat haben muss man diese separat beantragen.
Oftmals übernimmt dies auch der Versicherungsanbieter bei dem man diese Rente abgeschlossen hat.
Beachtet man die Zeiten für die Inanspruchnahme der Förderungen nicht hat man
nachträglich keinen Anspruch mehr auf die Förderungen vom Staat.